HAVERION

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Software „StaXX“

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Haverion GmbH, Wilhelmstraße 8, 58840 Plettenberg, Deutschland (nachfolgend „Lizenzgeber“) und ihren Kunden (nachfolgend „Lizenznehmer“) über die Nutzung der Software „StaXX“.
  2. Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers werden nur anerkannt, wenn der Lizenzgeber deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Lizenzgeber bietet die Software „StaXX“ zur Organisation digitaler Akten an.
  2. Der Lizenznehmer erhält gegen Zahlung einer Lizenzgebühr ein zeitlich begrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags.
  3. Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die Software als herunterladbares Installationspaket zur Verfügung. Eine umfassende Dokumentation ist online unter wiki.staxx.haverion.de abrufbar.

§ 3 Lizenzumfang

  1. Die Nutzung der Software ist geräteabhängig und benutzerabhängig und auf die im Lizenzvertrag festgelegte Anzahl an Geräten bzw. Benutzer begrenzt. Als Gerät zählt jede Maschine, die auf die Datenverwaltung mit StaXX zugreift. Als Benutzer zählen Haupt- und Nebenbenutzer in StaXX.
  2. Zusätzlich können weitere Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl der im System hinterlegten Funktionen, Akten, Dokumente, Aktenstapel und Benutzer gelten. Diese werden individuell im Lizenzvertrag vereinbart.
  3. Es kann eine Demo-Lizenz genutzt werden, mit der der Lizenznehmer die Funktionen der Software testen kann. Diese Demo-Lizenz ist bzgl. der in der Software verwaltbaren Akten, Dokumente, Aktenstapel und Benutzer beschränkt. Die Nutzung einzelner Funktionen kann von der Demo-Lizenz ausgenommen sein.
  4. Die Software darf ausschließlich für die internen Zwecke des Lizenznehmers verwendet werden. Eine Weitergabe oder Verbreitung an Dritte ist ohne explizite Zustimmung des Lizenzgebers untersagt.

§ 4 Nutzungsbeschränkungen

  1. Die Lizenzdatei ist kundenspezifisch und darf nicht weitergegeben werden.
  2. Der Lizenznehmer darf die Software nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren, modifizieren oder anderweitig verändern.
  3. Eine Verbreitung der Software ist nur für Installationszwecke innerhalb der Organisation des Lizenznehmers gestattet.

§ 5 Updates und Support

  1. Der Lizenzgeber bietet regelmäßige Updates an, um die Software zu warten und zu verbessern.
  2. Updates, die neue oder erweiterte Funktionen enthalten, können zusätzlichen Gebühren unterliegen.
  3. Der Lizenzgeber bietet Supportleistungen an, die aufwandsabhängig mit 100 EUR pro Stunde abgerechnet werden.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Die Lizenzgebühren sind jährlich im Voraus zu zahlen.
  2. Die Zahlung kann per Rechnung oder SEPA-Lastschriftmandat erfolgen.
  3. Der Lizenzgeber stellt nach Zahlungseingang eine Lizenzdatei zur Verfügung, die den vereinbarten Lizenzumfang freischaltet.

§ 7 Haftung

  1. Der Lizenzgeber haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Lizenzgebers.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Eine Haftung des Lizenzgebers für Datenverluste, die durch eine unsachgemäße Nutzung der Software, durch fehlende oder unzureichende Datensicherungen des Lizenznehmers oder durch externe Einflüsse verursacht werden, ist ausgeschlossen.
  4. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, eigenständig regelmäßige und engmaschige Backups seiner Daten anzufertigen und sicherzustellen, dass diese bei Bedarf wiederhergestellt werden können.

§ 8 Pflichten des Lizenznehmers

  1. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Lizenzbedingungen zu nutzen.
  2. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass die Software nicht unbefugt kopiert oder weitergegeben wird.
  3. Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Nutzung der Software.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Der Lizenznehmer kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Lizenzjahres kündigen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Änderungen der AGB

  1. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Lizenznehmer mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
  2. Widerspricht der Lizenznehmer nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert. Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer in der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist Plettenberg, Deutschland, sofern der Lizenznehmer Kaufmann ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.